Die Betonstähle, wobei es nur noch die Festigkeitsklasse B 500 gibt, sind noch über die Bauregelliste BRL A mit den lfd. Nr. 1.4.1 bis 1.4.4 (Verfahren ÜZ) geregelt.
Schweißaufsichtspersonen (SAP) mit der Mindestanforderung Schweißfachmann müssen den o.g. Zusatzlehrgang ablegen, um als vSAP im Rahmen der Regelungen anerkannt werden zu können.
Um die notwendige Weiterbildung anzubieten, fand an der SLV Hannover vom 04.04. bis 06.04.2018 wieder ein Lehrgang statt, der mit 13 Teilnehmern gut besucht war. Der Lehrgang schloss mit einer Prüfung ab, die alle Teilnehmer bestanden haben.
Wir werden auch zukünftig unseren Kunden diesen Lehrgang weiter anbieten.