Menü
GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik international mbH
Niederlassung SLV Hannover
Schweißtechnik - WeiterbildungschweißenSchweißtechnik Indrustrie

CE-Kennzeichnung Aluminium-Strangpressprofile

Seit dem 1. Juli 2013 ist in Europa die neue Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 (BauPVO) gültig. Auf dieser Grundlage haben sich in der EU die Anforderungen an Materiallieferungen, die für den dauerhaften Einbau in Bauwerken bestimmt sind geändert. Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Bauprodukten aus Aluminium, wie z. B. Wintergärten, müssen über eine zertifizierte werkseigene Produktionskontrolle nach EN 1090-1 verfügen und die Herstellung gemäß EN 1090-3 durchführen.

Gem. DIN EN 1090-3:-2008-9 dürfen für tragende Bauteile nur noch Konstruktionsmaterialien aus Aluminium eingesetzt werden, die der harmonisierten europäischen Norm EN 15088 entsprechen. Diese übergreifende Norm legt die verbindlichen Anforderungen fest, die es Herstellern und Händlern ermöglicht die CE-Kennzeichnung an Produkte anzubringen.

Dieses betrifft insbesondere stranggepresste Stangen, Rohre und Profile der Normreihe EN 755-1 bis EN 755-10.

AnsprechpartnerIn:

Karsten Schnoy
E-Mail: schnoy(at)slv-hannover.de


Zurück