Gemäß Schreiben der Fachstelle Schienentechnik vom 16.06.2020 setzt die Freigabe der Werke / Betriebe und Ingenieurbüros eine Betriebsprüfung voraus.
Diese Betriebsprüfung kann durch die Fachstelle Schienentechnik oder einem vom Eisenbahn Bundesamt (EBA) hierfür zugelassenen Gutachter (im Eisenbahnbau, Sachgebiet Oberbau, Tätigkeitsbereich Schweißtechnik) erfolgen. Die Entscheidung, welchen Betriebsprüfer Sie hierzu beauftragen, liegt bei Ihnen.
Wir haben zwei hierfür zugelassene Gutachter. Sprechen Sie uns gerne an!