Mit der Neuregelung der Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 (BauPVO) am 01.7.2013 wurden bisher gültige nationale Normen durch europäische Richtlinien ersetzt.
Am 01.07.2014 wird nunmehr die DIN 18800-7 für den Stahlbau durch die DIN EN 1090-2 und die DIN V 4113 für Aluminiumkonstruktionen durch die DIN EN 1090-3 ersetzt.
Die Zertifizierung der Unternehmen erfolgt nach der DIN EN 1090-1.
Mit der Einführung der DIN EN 15085-Reihe zu 01.04.2008 als anerkannte Regeln der Technik durch das Eisenbahn-Bundesamt EBA wurde für Schweißarbeiten an Schienenfahrzeugen und Fahrzeugteilen in der Neufertigung (einschließlich Fertigungsschweißen) und in der Instandhaltung dieses Regelwerk verbindlich. Für den Eintrag in das europäische Online-Register Schienenfahrzeuge ist eine Zertifizierung nach DIN EN 15085-2 erforderlich.
Seit Juni 2014 ist die GSI - Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH Vertragspartner der GTÜ Anlagensicherheit GmbH im Bereich der Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung und Wasserhaushaltsgesetz.
Die Sachverständigen der SLV Hannover bieten als zugelassene Überwachungsstelle der GTÜ Anlagensicherheit alle Prüfungen im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung an folgenden Anlagen an:
Mit unserem akkreditierten Prüflabor unterstützen wir Sie bei der Zustandsbewertung von überwachungsbedürftigen Anlagen.
Darüber hinaus bietet die SLV Hannover als GTÜ Vertragspartner die Überwachungen von Fachbetrieben nach VAwS sowie Prüfungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (LAU- und HBV-Anlagen) für folgende Anlagen an:
Gern führen wir an Ihren Anlagen die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch.
Die DIN EN ISO 3834 regelt die Qualitätsanforderungen an die Schmelzschweißprozesse für metallische Werkstoffe. Durch die zunehmende Einführung europäischer und internationaler Regelwerke ist eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 3834 erforderlich. Mit der Zertifizierung ist der Nachweis eines angewandten QS-Systems für die Schweißtechnik im Unternehmen erbracht.
Verbindungselemente werden nach europäischen Normen oder nationalen Richtlinien geregelt. Für Garnituren von M12 bis M36 sind die Anforderungen der DIN EN 14399 oder DIN EN 15048 zu erfüllen, um eine CE-Kennzeichnung am Bauprodukt anbringen zu dürfen. Abmessungen mit einem Gewinde größer M36 sind innerhalb Deutschlands über die DASt-Richtlinie 021 geregelt und werden mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet.