Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich selbst weiterbilden möchten, können durch entsprechende Förderprogramme finanziell unterstützt werden.
In fast allen Bundesländern haben Beschäftigte Anspruch auf Bildungsurlaub für berufliche Weiterbildungen im Jahr. Dies umfasst in der Regel 5 Arbeitstage, an denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen vom Arbeitgeber freigestellt werden und Lohnfortzahlung erhalten können. Die Weiterbildungen müssen allerdings für den Bildungsurlaub anerkannt sein.
Bei uns zählen dazu folgende Lehrgänge:
Zudem bieten auch einige Bundesländer spezielle Förderprogramme für Personen an, die sich weiterqualifizieren möchten. Diese tragen zumeist den Titel „Weiterbildungsscheck“, „Weiterbildungsbonus“ oder „Bildungsscheck“. Eine aktuelle Übersicht über entsprechende Programme bietet die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Sie möchten bei uns einen Lehrgang oder eine berufliche Weiterbildung absolvieren? Dann beraten wir Sie gerne, ob es dafür bestehende Fördermöglichkeiten geben könnte. Sprechen Sie uns an!