Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV Hannover
GSI - Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH
Niederlassung SLV Hannover
Die Schweiß- und Prüfexperten
 
Suchbegriff
 Home
home

SLV Download Service

DIN EN 1090

SLV-Musterhandbuch

GSI News

2013 

ZfP-Terminübersicht

GSI mbH

Bildungskatalog 2013

  

Personaltransfer

Informationsbroschüre 

Übersicht

 Druckversion Druckversion

 Vom Antrag zum Zertifikat

18. Mai 2013  
 

Warum Zertifizierung der Schweißaufsichtsperson?

Im Rahmen der Globalisierung und der damit gültigen internationalen Regelwerke gewinnt ein Qualitätsnachweis immer mehr an Bedeutung.

Das hat zur Folge, dass neue Richtlinien und Normen demnächst schneller in Kraft treten werden. In Zukunft kann das bedeuten, dass die Vergabe eines Auftrages davon abhängt, ob ein Hersteller nach der Norm DIN EN ISO 3834 zertifiziert ist und somit einen hohen Qualitätsstandard nachweist.

Wissen und Qualität sind ein wesentlicher Bestandteil im Bereich aller schweißverwandten Aktivitäten. Dazu ist qualifiziertes, kompetentes Personal mit aktuellem Wissensstand erforderlich. Es ist zu erwarten, dass auch hierüber in Zukunft zunehmend Nachweise gefordert werden.

Die Zertifizierung der Schweißaufsichtsperson (SAP) ist nicht zwingend erforderlich, jedoch erleichtert ein entsprechendes IIW-Zertifikat den Zertifizierungsprozess nach DIN EN ISO 3834. Die Zertifizierung einer Schweißaufsichtsperson erfolgt nach DIN EN ISO 14731.

 

Der Weg zur Zertifizierung

Um die Zertifizierung als Schweißaufsichtsperson zu erlangen wird ein Antrag an die zuständige GSI-Niederlassung gestellt. Dieser Antrag wird vom DVS - Deutschen Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V. als autorisiertem Mitglied des IIW geprüft. Bei positivem Ergebnis wird das Zertifikat ausgestellt.

Mit dem Antrag auf Zertifizierung wird anhand einer Kopie belegt, dass die Schweißaufsichtsperson über ein IIW-Diplom Schweißfachingenieur, -techniker, -fachmann oder -praktiker verfügt.

Zusätzlich ist nachzuweisen, dass die Schweißaufsichtsperson seit mind. 3 Jahren im Besitz des entsprechenden IIW-Diploms ist und vor der Antragstellung mindestens über eine zweijährige praktische Berufserfahrung verfügt und dass das Wissen im praktizierten Anwendungsbereich gepflegt und aktualisiert wird. Hierzu sind dem Antrag Nachweise über die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen (z.B. Lehrgänge, Seminare und Gremiumsarbeiten) beizulegen.

Die Gültigkeit einer Zertifizierung ist auf drei Jahre begrenzt, danach erfolgt die Re-Zertifizierung.

 

Erneuerung der Zertifizierung/Re-Zertifizierung

Die DVS-Zeugnisse/IIW-Diplome sind, wie ein akademischer Grad, lebenslang gültig. Es gibt keine Überprüfung, ob der Einzelne über neueste Kenntnisse in seinem schweißtechnischen Zuständigkeits- und Verantwortungsbreich verfügt.

Für eine Schweißaufsichtsperson, die nach DIN EN ISO 14731 zertifiziert wurde, ist alle drei Jahre eine Re-Zertifizierung erforderlich. Um dies zu erreichen, muss die Schweißaufsichtsperson fachbezogene Weiterbildungsmaßnahmen nachweisen.

Zusammen mit der Bescheinigung "Certified International Welding Engineer, -Specialist, -Technologist oder -Practioner" reicht der Antragsteller in der für ihn zuständigen GSI-Niederlassung die Nachweise über die Weiterbildung ein. Nach Überprüfung der Unterlagen wird die Zertifizierung wiederum um drei Jahre verlängert.

 

Für Fragen zur Erlangung eines Zertifikats als Schweißaufsichtsperson stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

Ansprechpartner

Frau I. Matthias 

Tel.: 0511 21962-78

Fax: 0511 21962-76

matthias@slv-hannover.de

 
Tagungen
Fortbildung für SAPs (mehrzügig)
Fortbildung für SAPs (mehrzügig)
7. Fachtagung Oberbauschweißtechnik 2013
Fortbildung für SAPs (mehrzügig)
 Übersicht

Aktuelle Lehrgänge
Vorbereitungsseminar Herstellerqualifikation
Weiterbildung DIN EN 15085 Schienenfahrzeugbau
Internationaler Schweißfachmann Teil 3
ZfP-Qualifikation DIN EN 473 (UT 1)
SAP Zusatzausbildung Schienenfahrzeugbau
Schweißfachmann Oberbau
Oberbau-Lichtbogen- verbindungsschweißer

 

DVS-Logo

Alle Rechte vorbehalten.
© SLV Hannover
Niederlassung der GSI mbH